Vereinfachung des Verfahrens zur steuerlichen Löschung in China: Endlich Licht am Ende des Tunnels?

Meine Damen und Herren, geschätzte Investoren und Geschäftspartner, die Sie in China aktiv sind oder waren – sprechen wir über ein Thema, das vielen von Ihnen wahrscheinlich Kopfzerbrechen bereitet hat: die steuerliche Löschung einer Gesellschaft. Wenn ich, Lehrer Liu, auf meine über 14 Jahre Erfahrung in der Registrierungsabwicklung zurückblicke, vor allem auf die Zeit, in der ich bei der Jiaxi Steuer- & Finanzberatungsgesellschaft ausländische Mandanten betreut habe, dann war das Löschungsverfahren lange Zeit ein echter „Dauerbrenner“ und oft der letzte, steinige Weg beim Exit aus dem chinesischen Markt. Die Verfahren waren zäh, bürokratisch und mit unkalkulierbaren Risiken behaftet. Doch in den letzten Jahren hat sich hier Bewegung in die Sache gebracht. Die chinesischen Steuerbehörden haben erkannt, dass ein transparentes und effizientes Exit-Verfahren genauso wichtig ist wie ein einfacher Markteintritt, um das Geschäftsumfeld nachhaltig zu verbessern. Die Frage „Vereinfachung des Verfahrens zur steuerlichen Löschung in China?“ ist daher nicht nur rhetorisch, sondern spiegelt eine reale und bedeutende Reformwelle wider. Dieser Artikel will Ihnen aus der praktischen Perspektive eines langjährigen Begleiters zeigen, was sich konkret geändert hat, wo die Fallstricke liegen und wie Sie die neuen Möglichkeiten optimal nutzen können.

Die Einführung des vereinfachten Löschungsverfahrens

Früher, das kennen viele meiner Mandanten noch, war die steuerliche Löschung ein Marathonlauf durch die Instanzen. Man musste sämtliche Bücher für Jahre aufbewahren, eine umfangreiche Schlussabrechnung vorlegen und auf eine manuelle, oft sehr gründliche Prüfung durch einen Steuerbeamten warten. Dieser Prozess konnte sich über viele Monate, manchmal sogar Jahre hinziehen, besonders wenn Unstimmigkeiten auftauchten. Der große Wendepunkt kam mit der offiziellen Einführung des vereinfachten Löschungsverfahrens (简易注销程序) für qualifizierte Unternehmen. Das Kernprinzip hierbei ist die „Versprechens- und Selbstverpflichtungserklärung“ des Antragstellers. Vereinfacht gesagt: Sie erklären gegenüber den Behörden, dass alle Steuerschulden beglichen, alle Fapiao (Rechnungen) ordnungsgemäß behandelt sind und keine ausstehenden Verpflichtungen mehr bestehen.

In der Praxis bedeutet das einen radikalen Schnitt. Statt einer Vollprüfung erfolgt oft nur eine risikobasierte Stichprobenkontrolle. Ich erinnere mich an einen Fall eines deutschen Mittelständlers aus der Automobilzuliefererbranche, der 2021 sein Werk in Südchina schließen musste. Durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens – die Gesellschaft hatte stets ein sauberes Steuerprofil – konnten wir die steuerliche Löschung innerhalb von knapp 20 Werktagen abschließen. Das war früher undenkbar. Allerdings: Dieses Verfahren ist nicht für jeden zugänglich. Unternehmen mit komplexen historischen Steuerangelegenheiten, offenen Prüfungen oder solchen, die in einer Risikoliste der Behörden geführt werden, kommen nicht in den Genuss dieser Beschleunigung. Hier gilt es, frühzeitig die Weichen zu stellen.

Der digitale Wandel im Löschungsprozess

Parallel zum vereinfachten Verfahren hat die vollständige Digitalisierung den Prozess revolutioniert. Die meisten Anträge und Dokumenteneinreichungen laufen heute über das „Electronic Tax Bureau“, das nationale elektronische Steuerportal. Das spart nicht nur Reisezeit zum Steueramt, sondern strukturiert den Ablauf auch wesentlich klarer. Man sieht den Status der Bearbeitung in Echtzeit, und die Kommunikation mit dem zuständigen Sachbearbeiter kann oft direkt über das Messaging-System des Portals erfolgen.

Ein praktisches Beispiel: Früher musste man für die Stornierung der allgemeinen Steuerzahlerqualifikation (一般纳税人) persönlich vorsprechen und einen Stapel Papier vorlegen. Heute ist das in vielen Steuerbezirken ein Online-Formular mit digitaler Signatur. Diese Transparenz ist ein Segen für uns Berater und für die Mandanten. Allerdings, und das ist ein wichtiger Hinweis aus der Praxis: Die digitalen Systeme sind nicht überall und in jeder Behörde gleich gut implementiert. In wirtschaftlich fortschrittlichen Regionen wie Shanghai, Shenzhen oder Jiangsu läuft es meist reibungslos. In einigen inneren Provinzen kann es noch Hürden geben. Meine Empfehlung lautet daher: Lassen Sie sich vorab von Ihrem lokalen Berater genau über die digitalen Gegebenheiten vor Ort aufklären – das vermeidet böse Überraschungen.

Klare Richtlinien für Risikobewertung

Ein zentraler Punkt, den viele unterschätzen, ist das interne Risikobewertungssystem der Steuerbehörden. Jede Gesellschaft wird bei Beantragung der Löschung automatisch anhand bestimmter Kriterien „gescannt“. Dazu gehören: Hat das Unternehmen in den letzten Jahren regelmäßig Steuern erklärt? Gab es Auffälligkeiten bei der Umsatzsteuer (VAT)? Wurden alle Fapiao korrekt eingetragen und storniert? Bestehen mögliche Verbindungen zu „abnormalen“ Unternehmen (etwa über gemeinsame gesetzliche Vertreter)?

Ich hatte einmal einen Mandanten, einen Hersteller von Konsumgütern, dessen Löschung monatelang in der Schwebe war. Der Grund: Ein ehemaliger Geschäftspartner, mit dem er vor Jahren eine Joint-Venture-Gesellschaft hatte (die längst aufgelöst war), stand auf einer schwarzen Liste. Diese indirekte Verbindung reichte aus, um eine manuelle Prüfung auszulösen. Die Lehre daraus: Bevor Sie den Löschungsantrag stellen, sollten Sie eine umfassende Due Diligence an Ihrer eigenen Gesellschaft durchführen. Das heißt, alle historischen Beziehungen, offenen Verträge und potenziellen Risikopunkte selbst zu prüfen. So gehen Sie nicht blind in den Prozess.

Vereinfachung des Verfahrens zur steuerlichen Löschung in China?

Die zentrale Rolle der Schlussabrechnung

Egal ob vereinfachtes oder normales Verfahren – die steuerliche Schlussabrechnung (税务清算报告) bleibt das Herzstück. Diese Dokumentation muss lückenlos den Zeitraum von der letzten regulären Steuererklärung bis zum Löschungsstichtag abdecken. Besonderes Augenmerk liegt hier auf der Behandlung des Restvermögens, also was nach Begleichung aller Schulden noch übrig bleibt (Maschinen, Geldreserven, intellektuelles Eigentum).

Die Verteilung dieses Vermögens an die Anteilseigner, insbesondere an ausländische, unterliegt speziellen Quellensteuerregelungen. Ein häufiger Fehler ist, dass Unternehmen denken, mit der Zahlung der Körperschaftssteuer sei alles getan. Doch die Ausschüttung der Liquidationserlöse an ausländische Investoren unterliegt in der Regel einer 10%igen Quellensteuer auf Kapitalgewinne, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen eine Reduzierung oder Befreiung vorsieht. Hier muss im Vorfeld genau geprüft und geplant werden. Eine saubere, von einem qualifizierten Steuerberater erstellte Schlussabrechnung ist die beste Versicherung gegen spätere Nachforderungen der Behörden.

Herausforderungen bei historischen Problemen

Die größten Stolpersteine tauchen bei „Altlasten“ auf. Was ist, wenn vor Jahren Fapiao verloren gegangen sind? Wenn es Unstimmigkeiten in alten Meldungen gab? Die Behörden gehen heute pragmatischer mit solchen Fällen um, verlangen aber eine aktive und kooperative Aufarbeitung. Das Stichwort heißt hier: Freiwillige Nachzahlung mit Strafmilderung.

In einem konkreten Fall für einen europäischen Investor im Einzelhandel fanden wir bei der Vorbereitung der Löschung heraus, dass vor fünf Jahren aufgrund eines Systemumstellungsfehlers eine kleine Menge an VAT über mehrere Quartale unterdeklariert worden war. Statt dies zu vertuschen, rieten wir zur proaktiven Offenlegung gegenüber dem Steueramt, verbunden mit der Zahlung der nachzuzahlenden Steuer und der entsprechenden Zinsen. Da es sich um eine freiwillige Meldung handelte, konnte eine hohe Geldstrafe vermieden werden. Die Behörde akzeptierte diesen Weg, und die Löschung konnte nach dieser Bereinigung regulär weitergehen. Versuchen Sie niemals, solche Probleme zu ignorieren – in der digitalen Ära werden sie fast sicher aufgedeckt und führen dann zur sofortigen Ablehnung des Löschungsantrags und möglicherweise zu ernsthaften Sanktionen.

Regionale Unterschiede in der Umsetzung

Trotz nationaler Richtlinien bleibt die Umsetzungspraxis lokal unterschiedlich. Dies ist vielleicht der wichtigste praktische Ratschlag, den ich geben kann: Es gibt kein einheitliches „China-Verfahren“. Die konkreten Anforderungen, die Präferenz für bestimmte Dokumentenformate oder die Auslegung von Richtlinien können von Stadt zu Stadt, sogar von Bezirk zu Bezirk variieren.

Ein Beispiel: In Shanghai ist man es gewohnt, mit internationalen Unternehmen umzugehen, und der Prozess ist stark standardisiert. In einer kleineren Stadt der zweiten oder dritten Ebene hingegen mag der zuständige Sachbearbeiter zum ersten Mal eine Löschung mit ausländischer Beteiligung bearbeiten. Hier ist viel Überzeugungsarbeit, Geduld und oft auch die physische Präsenz eines lokalen Beraters nötig, um den Prozess zu erklären und voranzutreiben. Ein guter lokaler Steuerberater, der das „Guanxi“ und die Gepflogenheiten vor Ort kennt, ist in solchen Fällen unbezahlbar. Glauben Sie nicht, dass Sie mit Erfahrungen aus Peking automatisch in Zhejiang Erfolg haben werden.

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Die Richtung ist klar: China wird die Löschungsverfahren weiter vereinfachen und digitalisieren. Ich rechne damit, dass in Zukunft automatisierte Löschungen für Kleinstunternehmen ohne nennenswerte Geschäftstätigkeit kommen werden, ähnlich wie in einigen westlichen Ländern. Auch die Integration verschiedener Behörden (Steuer, Industrie- und Handelsamt, Devisenkontrolle SAFE) auf einer gemeinsamen Plattform wird voranschreiten, um den „Ein-Fenster-Service“ auch für den Exit zu realisieren.

Für Investoren bedeutet das: Die Planbarkeit eines Marktaustritts wird deutlich steigen. Doch Vorsicht: Ein einfacheres Verfahren bedeutet nicht weniger Sorgfaltspflicht. Im Gegenteil, die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärungen liegt durch das Selbstverpflichtungsmodell noch stärker beim Antragsteller. Die Zukunft gehört daher der präventiven Steuercompliance. Unternehmen, die von Anfang an ihre Bücher in China sauber führen, werden am Ende den leichtesten und schnellsten Exit haben. Das ist meine feste Überzeugung nach all den Jahren.

Fazit und strategische Empfehlungen

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Vereinfachung des steuerlichen Löschungsverfahrens in China ist eine greifbare Realität und ein willkommener Schritt hin zu einem reiferen Geschäftsumfeld. Die Kerninnovationen – das vereinfachte Verfahren für unkomplizierte Fälle, die umfassende Digitalisierung und ein transparenteres Risikomanagement – haben den Prozess für viele Unternehmen entscheidend beschleunigt und vorhersehbarer gemacht. Dennoch ist der Teufel oft im Detail: Historische Altlasten, regionale Unterschiede in der Umsetzung und die Komplexität der Schlussabrechnung erfordern nach wie vor hohe Aufmerksamkeit und Expertise.

Meine strategische Empfehlung an Sie als Investor lautet daher: Betrachten Sie den Exit nicht als kurzfristige Notmaßnahme, sondern als langfristigen Teil Ihrer China-Strategie. Bereiten Sie sich idealerweise 12-18 Monate im Voraus vor, indem Sie potenzielle Risikopunkte identifizieren und bereinigen. Arbeiten Sie mit erfahrenen Beratern zusammen, die sowohl die nationalen Vorgaben als auch die lokale Praxis kennen. Und nutzen Sie die neuen, vereinfachten Verfahren, wo immer es möglich ist – sie sind ein echtes Geschenk der Reformen. Ein geordneter und konformer Marktaustritt schützt nicht nur Ihr Investment, sondern bewahrt auch Ihre Optionen für einen möglichen Wiedereinstieg in den dynamischen chinesischen Markt der Zukunft.

Einschätzung der Jiaxi Steuer- & Finanzberatungsgesellschaft

Bei Jiaxi begrüßen wir die Reformen zur Vereinfachung der steuerlichen Löschung ausdrücklich. Sie entsprechen genau unserem Beratungsansatz, Klarheit und Effizienz für unsere internationalen Mandanten zu schaffen. Aus unserer täglichen Praxis sehen wir, dass die neuen Verfahren bei gut vorbereiteten Unternehmen hervorragend funktionieren und Vertrauen in das regulatorische Umfeld schaffen. Gleichzeitig unterstreichen sie die Notwendigkeit professioneller, vorausschauender Begleitung. Unser Fokus liegt darauf, für unsere Klienten eine „Löschungsfähigkeit“ herzustellen – also durch kontinuierliche Compliance-Beratung sicherzustellen, dass das Unternehmen im Falle eines Exits die Kriterien für das vereinfachte Verfahren erfüllt. Wir helfen nicht nur beim Löschen, sondern noch viel mehr dabei, die Voraussetzungen für eine reibungslose Löschung über die gesamte Lebensdauer der Gesellschaft hinweg zu schaffen. Denn der beste Löschungsprozess ist der, der frühzeitig mitgedacht wird.