Schwerpunkte bei der steuerlichen Gesundheitsprüfung für ausländische Unternehmen in China? – Ein Leitfaden für Investoren

Meine sehr geehrten Leserinnen und Leser, die Sie gewohnt sind, Wirtschaftsnachrichten auf Deutsch zu verfolgen. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 12 Jahre bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft zurück, wo ich ausländische Investoren bei ihrer Reise in China begleitet habe. In dieser Zeit habe ich unzählige steuerliche „Gesundheitschecks“ – wie wir die Prüfungen der Steuerbehörden oft nennen – aus nächster Nähe erlebt. Für viele internationale Unternehmen ist das chinesische Steuersystem ein komplexes Terrain, und eine Prüfung kann schnell zu einer stressigen und kostspieligen Angelegenheit werden. Doch mit dem richtigen Wissen lässt sich nicht nur Schaden abwenden, sondern sogar Stärke demonstrieren. Dieser Artikel soll Ihnen als erfahrenem Investor einen detaillierten Einblick in die zentralen Prüfungsschwerpunkte geben. Wir gehen über die bloße Theorie hinaus und betrachten die praktischen Fallstricke, die ich in meiner täglichen Arbeit immer wieder antreffe. Denken Sie daran: Vorbereitung ist hier nicht nur eine Option, sondern die einzige vernünftige Strategie.

Verrechnungspreise im Fokus

Ohne Übertreibung kann man sagen, dass Verrechnungspreise (Transfer Pricing) der mit Abstand heißeste Prüfpunkt für multinationale Konzerne in China sind. Die Behörden, insbesondere die State Taxation Administration (STA), haben ihre Kompetenzen und Analysetools in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Es geht längst nicht mehr nur darum, ob Sie überhaupt eine Dokumentation haben. Die Prüfer schauen heute mit Argusaugen darauf, ob die gewählte Methode und die daraus resultierenden Preise der wirtschaftlichen Realität und dem Wertbeitrag der chinesischen Tochtergesellschaft entsprechen. Ein Klassiker, den ich oft sehe: Eine chinesische Produktionsgesellschaft wird als reiner „Kontraktfertiger“ mit minimaler Gewinnmarge behandelt, obwohl sie über wertvolles einzigartiges Know-how, eine hochqualifizierte Belegschaft und komplexe Fertigungsprozesse verfügt. Das stößt den Behörden sauer auf. In einem Fall für einen deutschen Maschinenbauer mussten wir nachweisen, dass die chinesische Einheit durch eigene Forschung und Entwicklung erhebliche Wertschöpfung betrieb und somit Anspruch auf einen deutlich höheren Gewinnanteil hatte. Die Diskussion war hart, aber am Ende erfolgreich. Die Kernfrage lautet stets: Wird der in China erwirtschaftete Wert auch angemessen in China besteuert? Eine schwache Dokumentation ist hier eine Einladung zur Nachzahlung inklusive Zinsen und Strafen.

Die Methodenwahl (z.B. kostenbasierte Methode vs. transaktionsbezogene Nettomargenmethode) muss stringent begründet sein. Ein häufiger Fehler ist das blinde Kopieren der globalen Konzernpolitik ohne Anpassung an die lokalen Gegebenheiten. Die chinesischen Behörden erwarten eine detaillierte Funktions- und Risikoanalyse (FAR Analysis) für die lokale Einheit. Zudem gewinnt die länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) zunehmend an Bedeutung als Werkzeug für die Risikoselektion durch die Behörden. Meine persönliche Einsicht nach vielen Verhandlungen: Gehen Sie proaktiv in den Dialog. Eine zeitige Vorabzusicherung (Advanced Pricing Agreement, APA) kann zwar aufwändig sein, bietet aber langfristig Planungssicherheit und zeigt Ihren guten Willen. Wer hier am falschen Ende spart, zahlt später oft ein Vielfaches.

Umsatzsteuer-Compliance und fälschungssichere Rechnungen

Die chinesische Umsatzsteuer (Value-Added Tax, VAT) ist ein hochdynamisches und technisches Feld. Ein Prüfungsschwerpunkt liegt auf der korrekten Unterscheidung und Behandlung verschiedener Umsatzarten, insbesondere bei Dienstleistungen und digitalen Produkten. Für ausländische Unternehmen ist die korrekte Anwendung von VAT-Exportsätzen („zero-rating“) für exportierte Dienstleistungen ein steter Quell von Fehlern. Die Dokumentationsanforderungen sind streng, und ein Formfehler kann zum Verlust des Steuersatzes führen. Ein weiterer, ganz praktischer Brennpunkt sind die sogenannten fälschungssicheren VAT-Sonderrechnungen. Der Erwerb und die Verwendung dieser Rechnungen unterliegen strengsten Kontrollen.

Ich erinnere mich an einen Fall eines österreichischen Anlagenbauers, der Rechnungen von einem Subunternehmer akzeptiert hatte, ohne die Legitimität des Ausstellers ausreichend zu prüfen. Später stellte sich heraus, dass es sich um „gefälschte“ Rechnungen handelte, die von einer kriminellen Bande in Umlauf gebracht wurden. Die Folge war nicht nur die Verweigerung des Vorsteuerabzugs, sondern auch eine hohe Geldstrafe und erheblicher Reputationsschaden. Die Prüfer achten penibel auf die „Drei-Einheitlichkeiten“: Die Informationen auf der Rechnung, im Vertrag und in der Zahlungsüberweisung müssen absolut konsistent sein. Abweichungen, selbst wenn sie sachlich gerechtfertigt sind, lösen sofort Alarm aus. Ein solides internes Kontrollsystem für den gesamten Rechnungskreislauf – von der Prüfung des Lieferanten über die Erstellung bis zur Buchung – ist unerlässlich. Das ist keine reine Buchhaltungsaufgabe, sondern eine unternehmensweite Compliance-Herausforderung.

Dauerhafte Betriebsstätten (PE) Risiken

Das Konzept der „Betriebsstätte“ (Permanent Establishment, PE) ist ein oft unterschätztes Minenfeld. Viele ausländische Unternehmen glauben, sie seien steuerlich in China nicht präsent, nur weil sie keine lokale Gesellschaft gegründet haben. Doch die Realität sieht anders aus. Die chinesischen Steuervorschriften und die Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind hier sehr weit gefasst. Schon die wiederholte und kontinuierliche Entsendung von Mitarbeitern zu Montage- oder Servicetätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum kann zur Begründung einer Dienstleistungs-PE führen. Auch ein Vertreter, der in China regelmäßig und mit weitreichenden Befugnissen Verträge im Namen des ausländischen Mutterkonzerns abschließt, stellt ein klares Risiko dar.

In der Praxis sehe ich das häufig bei Technologieunternehmen, die Ingenieure für langfristige Kundenprojekte vor Ort stationieren, oder bei Handelsfirmen, die lokale „Repräsentanten“ beschäftigen. Während der Prüfung werden Verträge, Reisepässe, Visastempel, E-Mail-Korrespondenz und Projektberichte mit der Lupe analysiert, um die tatsächliche Präsenz und Tätigkeitsdauer nachzuvollziehen. Die steuerlichen Konsequenzen einer festgestellten PE sind gravierend: Der ausländische Konzern muss für die dieser PE zurechenbaren Gewinne in China eine Körperschaftsteuererklärung abgeben und Steuern nachzahlen. Die Herausforderung liegt oft in der internen Kommunikation: Das Headquarter versteht das Risiko nicht, während das lokale Team unter Druck steht, Geschäfte zu machen. Eine klare interne Richtlinie und eine proaktive Bewertung aller grenzüberschreitenden Aktivitäten sind der einzige Weg, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Körperschaftsteuer: Abzugsfähige Kosten

Bei der Körperschaftsteuer (Enterprise Income Tax, EIT) geht es in Prüfungen weniger um den Satz, sondern fast immer um die Frage: Was darf abgezogen werden? Die chinesischen Regeln für abzugsfähige Geschäftsausgaben sind restriktiver als in vielen westlichen Ländern. Besonders im Visier stehen Aufwendungen, die als überhöht, nicht geschäftsbezogen oder nicht durch angemessene Belege belegt angesehen werden. Klassische Streitpunkte sind Reise- und Unterhaltungskosten, Provisionen, Consulting-Honorare an verbundene ausländische Parteien und „sonstige“ Ausgabenposten.

Ein prägnantes Beispiel aus meiner Praxis: Ein europäischer Konsumgüterkonzern hatte hohe Marketingkosten für globale Kampagnen pauschal an seine chinesische Tochter weiterbelastet. Die Steuerbehörde verlangte den Nachweis, welcher konkrete Anteil dieser Kampagnen tatsächlich auf den chinesischen Markt abzielte und dort wirkte. Ohne detaillierte Aufschlüsselung und Wirkungsnachweise wurde ein Großteil des Abzugs verweigert. Der Grundsatz lautet: Die Kosten müssen tatsächlich angefallen, mit dem Geschäft verbunden, angemessen im Umfang und durch ordnungsgemäße, gesetzeskonforme Belege (Fapiao) nachweisbar sein. Für Zuwendungen an verbundene Ausländer gilt zudem oft eine zusätzliche Dokumentationspflicht. Meine Empfehlung ist, ein robustes internes Genehmigungswesen für Ausgaben zu etablieren und die Belegpflicht allen Mitarbeitern, auch den expatriierten Führungskräften, immer wieder einzuschärfen. Was im Heimatland als „Business Lunch“ durchgeht, kann in China schnell als nicht abzugsfähige private Ausgabe qualifiziert werden.

Personalbezogene Steuern und Sozialabgaben

Das Thema Individual Income Tax (IIT) für Mitarbeiter, insbesondere für Expatriates, hat durch die umfassende Steuerreform 2019 und die verstärkte globale Transparenz (z.B. CRS) enorm an Brisanz gewonnen. Die Prüfer schauen sich genau an, wie die Vergütungspakete für ausländische Fachkräfte strukturiert sind. Welche Bestandteile (Gehalt, Wohnungszuschuss, Schulgeld, Flüge, etc.) werden wie versteuert? Ein häufiger Fehler ist die falsche Anwendung der 6-Jahres-Regel für Expatriates, die zu einer unzulässigen Steuerbefreiung von ausländischen Einkünften führen kann. Die Behörden haben mittlerweile Zugriff auf Daten zu Auslandsbankkonten und können Abweichungen aufdecken.

Ein weiterer, oft vernachlässigter Punkt sind die Sozialversicherungsbeiträge. Immer mehr Städte schreiben die Zahlung auch für ausländische Mitarbeiter verbindlich vor. In einer Prüfung für ein deutsches Familienunternehmen wurden rückwirkend hohe Nachzahlungen für Sozialabgaben fällig, weil man fälschlicherweise annahm, dies gelte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht. Die Compliance-Last liegt hier eindeutig beim Arbeitgeber als Quellensteuerzahler. Eine ungenaue oder nachlässige Handhabung führt nicht nur zu Steuernachforderungen, sondern auch zu erheblichen Unruhen in der Belegschaft und Imageschäden. Ein systematisches, regelmäßig aktualisiertes Vergütungs- und Mobilitätsmanagement ist unverzichtbar. Manchmal muss man den entsandten Mitarbeitern auch klar machen, dass die „grauen“ Praktiken von vor zehn Jahren heute nicht mehr funktionieren – die Zeiten haben sich geändert.

Schwerpunkte bei der steuerlichen Gesundheitsprüfung für ausländische Unternehmen in China?

Zusammenfassung und Ausblick

Wie Sie sehen, ist die steuerliche Gesundheitsprüfung in China kein punktuelles Ereignis, sondern eine permanente Herausforderung, die das gesamte Geschäftsmodell und die interne Steuerung betrifft. Die Schwerpunkte – Verrechnungspreise, VAT, Betriebsstätten, EIT-Abzüge und Personalsteuern – sind eng miteinander verwoben. Ein Fehler in einem Bereich zieht oft Prüfungen in anderen nach sich. Der Kern aller Maßnahmen muss sein, eine nachvollziehbare und konsistente steuerliche Position aufzubauen, die den wirtschaftlichen Gegebenheiten standhält.

Mein persönlicher Ausblick, basierend auf den Trends der letzten Jahre: Die Digitalisierung der Steuerverwaltung („Golden Tax System Phase IV“) wird die Prüfungen noch datengetriebener und präziser machen. Künstliche Intelligenz wird eingesetzt, um Anomalien in riesigen Datensätzen zu erkennen. Gleichzeitig wird China seine Steuerpolitik weiter an internationale Standards (wie die OECD-BEPS-Maßnahmen) anpassen. Für ausländische Investoren bedeutet das: Reaktives Feuerlöschen wird immer teurer und riskanter. Die Zukunft gehört einem proaktiven, integrierten Tax Management, das von Anfang an in Geschäftsentscheidungen einbezogen wird. Investieren Sie in lokale Expertise, seien Sie transparent in Ihrer Dokumentation und pflegen Sie einen respektvollen, professionellen Dialog mit den Behörden. So verwandeln Sie die Prüfung von einer Bedrohung in eine Chance, Ihre Compliance-Stärke unter Beweis zu stellen.

Einschätzung der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung

Bei Jiaxi begleiten wir seit vielen Jahren internationale Unternehmen durch die Tücken des chinesischen Steuersystems. Unsere Erfahrung zeigt: Die größten Risiken entstehen selten aus bösem Willen, sondern meist aus Unkenntnis der lokalen Nuancen und aus der Übertragung von Heimatpraktiken auf den chinesischen Kontext. Eine steuerliche Gesundheitsprüfung ist aus unserer Sicht nicht nur eine Pflichtübung, sondern eine strategische Gelegenheit. Sie zwingt das Unternehmen, seine gesamten China-Aktivitäten und deren steuerliche Abbildung kritisch zu hinterfragen. Oft decken wir im Zuge der Prüfungsvorbereitung ineffiziente Prozesse oder ungenutzte Steueroptimierungen auf, die weit über die reine Risikominimierung hinausgehen. Unser Ansatz ist immer präventiv: Wir helfen, robuste Prozesse und Dokumentationsroutinen aufzubauen, die im Alltag funktionieren und im Ernstfall standhalten. Die Zusammenarbeit zwischen der internen Finanzabteilung, der Konzernzentrale und externen Beratern wie uns muss nahtlos sein. Letztlich geht es darum, steuerliche Stabilität als Wettbewerbsvorteil in einem der dynamischsten Märkte der Welt zu etablieren. In diesem Sinne verstehen wir uns nicht nur als Berater, sondern als langfristige Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg in China.